MACA

Rechtliche Hinweise:

Meine Drohne ist wie vom Gesetzgeber inzwischen auch verlangt haftpflichtversichert und mit dem vorgeschriebenem Kennzeichen ausgestattet. Ein EU-Kompetenznachweis ist ebenfalls vorhanden. Meine Flüge werden immer mit größter Sorgfalt und Vorsicht ausgeführt.
Alle Aufnahmen entstanden anlassbezogen im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit als Hobby-Videofilmer und nicht zu Überwachungszwecken des Straßenverkehrs oder zur Verfolgung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.Um den künstlerischen Wert der Aufnahmen nicht zu beeinträchtigen, wurden Kennzeichen zufällig vorbeifahrender Kraftfahrzeuge bewusst nicht unkenntlich gemacht. Dieses ist zudem auch grundsätzlich nicht nötig, da der Normalbürger von einem Kennzeichen aus keinen Rückschluss auf eine Person ziehen kann, Persönlichkeitsrechte werden demnach folglich nicht verletzt.
Die mitunter zufällig aufgenommenen Personen erscheinen ausnahmslos als künstlerisches Beiwerk gemäß § 23 (1) Absatz 2 KUG.