Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland (Hermesdeckungen)

Exportkreditgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkreditgarantien sind seit Jahrzenten etablierte und bewährte Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung. Exportkreditgarantien ("Hermesdeckungen") sichern deutsche Exporteure und die sie finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab. Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite unterstützt die Bundesregierung förderungswürdige Rohstoffprojekte im Ausland. Beide Förderinstrumente tragen maßgeblich zu wirtschaftlichem Wachstum sowie der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Sie werden im Auftrag des Bundes von der Euler Hermes Aktiengesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet.

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