mFUND- neue Förderrichtlinie
Автор: Gründungs-, Fördermittel- und Mittelstandsberatung
Загружено: 18 июл. 2022 г.
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Förderrichtlinie „mFUND“
Zum 1. Oktober 2021 startete die nächste Phase des „mFUND“ mit einer weiterentwickelten Förderrichtlinie.
Zweck der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „mFUND“ ist die systematische Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten der Daten im Kontext des BMDV und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe sowie Verwendungsoptionen.
Der 10. Förderaufruf der mFUND-Förderlinie 2 richtet sich an Projektvorschläge zu verschiedenen Themenschwerpunkten und Einreichungskategorien
Kategorie A: mFUND-Weiterentwicklungen; Einreichungszeitraum: 1. September 2022 bis 30. November 2022
Kategorie B: Prioritätsthemen: Vorhaben für datenbasierte Innovationen im Sinne der Förderrichtlinie nach Themenschwerpunkten; Einreichungszeitraum: ab sofort bis 15. September 2022
B1: Dateninnovationen für die unbemannte Luftfahrt zur Integration in bestehende Luftraumstrukturen
B2: Angewandte Dateninnovationen, Datenmodelle und Prozessanalytik für die Umsetzung digitaler Zwillinge in der Infrastrukturbereitstellung
B3: Datenbezogene Vorhaben zur Beforschung und Stärkung von Mobilitätsteilhabe
B4: Praxisrelevante Dateninnovationen für eine umwelt- und klimafreundliche Seeschifffahrt
Kategorie C: Andere Themen zu Dateninnovationen für die Mobilität der Zukunft; Einreichungszeitraum: ab sofort bis 15. September 2022
Kategorie D: Kurzläuferprojekte im mFUND-Programmmodul „Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“ mit einer maximalen Laufzeit bis zum 30. November 2024; Einreichungszeitraum: ab sofort bis 31. August 2022
Art und Umfang der Förderung
Zu den Kategorien A, B und C: Eingereicht werden können Skizzen für Einzel- oder Verbundvorhaben mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten sowie einer Verbundförderung von bis zu 3 Millionen Euro. Frühestmöglicher Starttermin für Projekte aus Kategorie A ist der 1. Juli 2023, für Projekte aus den Kategorien B und C der 1. Mai 2023.
Zur Kategorie D: Eingereicht werden können Skizzen für Einzel- oder Verbundvorhaben mit einer maximalen Laufzeit bis zum 30. November 2024 sowie einer Verbundförderung von bis zu 3 Millionen Euro. Der frühestmögliche Starttermin ist der 1. Februar 2023.
Förderquoten, Projektpauschale:
Die maximalen Förderquoten je einzelnem Antragsteller betragen: 70 %, (Zuwendung auf Kostenbasis AZK).
Eine Grundanforderung an alle Projektvorschläge ist ein unmittelbarer inhaltlicher Bezug zu (offenen) Daten. Der Datenbezug sowie eine Zuordnung der Forschungsfragen zum Geschäftsbereich des BMDV sind in den Projektvorschlägen deutlich darzustellen.
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