Datenschutz: Facebook-Fanpage - Verwarnung wegen Bildveröffentlichung
Автор: Dr. Frohneckes Weekly
Загружено: 2021-04-30
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Rechtsanwalt Dr. Eberhard Frohnecke von der Kanzlei Dr. Frohnecke und Partner berichtet in der heutigen Ausgabe von Dr. Frohneckes Weekly über ein diskussionswürdiges Urteil des OVG Lüneburg, das mit Beschluss vom 19.01.2021 entschieden hat, dass die Veröffentlichung eines Fotos auf einer Fanpage bei Facebook, auf denen Personen identifizierbar sind, eine legitimierungspflichtige Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt. Das Gericht bestätigt hiermit die in der Vorinstanz ausgesprochene Verwarnung. Anwalt Frohnecke beleuchtet auch die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (BGH), der auf die Gültigkeit des KunstUrhG verweist. Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei zur Verfügung, wenn auch Sie aktuellen Herausforderungen in Sachen Datenschutz und DSGVO gegenüberstehen.
OVG Lüneburg unter 11 LA 16/20
VG Hannover unter 10 A 820/19
weiterhin:
§ 1 PartG, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG, § 21 Abs 1 GG, Art 5 EUV 2016/679, Art 58 EUV 2016/679, Art 6 EUV 2016/679, Art 85 EUV 2016/679
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