Die CHRISTOF MAYBACH Uhren Psychose geht weiter
Автор: coolermann
Загружено: 2025-05-02
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Weiter geht’s bei unserem Lieblingsuhrenhändler Christof Maybach – ein kleiner Nachtrag zum vorherigen Video.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
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