Das Faeser-Urteil: Wenn Richter mit der Meinungsfreiheit überkreuz liegen
Автор: FOCUS online
Загружено: 11 апр. 2025 г.
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#faeser #prozess #meinungsfreiheit
Auch wenn es „nur“ um ein Amtsgericht und eine Bewährungsstrafe geht: Ein Justiz-Skandal bleibt ein Justiz-Skandal. Sieben Monate auf Bewährung verhängte das Amtsgericht Bamberg für eine auf der Plattform X gepostete Fotomontage – ein Meme – von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Das manipulierte Bild, so das Gericht, stelle eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung dar.
Hat da jemand unter der Robe was geraucht? Das, immerhin, wäre eine Erklärung.
Gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit
Selten einmütig jedenfalls kritisieren Politiker wie Wolfgang Kubicki (FDP) und Ricarda Lang (Grüne), aber auch Verfassungsjuristen das Urteil. Es ist leider kein Ausrutscher. In Deutschland häufen sich Fälle, in denen Richter und Staatsanwälte ein erstaunliches, nämlich erstaunlich gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit an den Tag legen. In beide Richtungen übrigens.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast musste erst zum Bundesverfassungsgericht marschieren, um feststellen zu lassen, dass sie unflätige Beleidigungen in den Sozialen Medien nicht dulden muss. Zuvor hatten Berliner Richter offensichtliche Schmähungen gegen sie als hinnehmbar eingestuft.
Auf der anderen Seite geraten Bürger – diesmal der Chefredakteur einer rechten Postille – ins Visier der Justiz, weil sie von ihrem Recht auf Satire Gebrauch machen.
„Politikerbeleidigung”
Das ist umso heikler, als die betreffende Strafrechtsnorm jüngeren Datums ist: Der Tatbestand der „Politikerbeleidigung” schützt seit 2021 Personen des öffentlichen Lebens. Einerseits nachvollziehbar – bei all dem, was bereits Kommunalpolitiker im echten und virtuellen Leben über sich ergehen lassen müssen. Überhaupt nicht nachvollziehbar aber ist die Unverhältnismäßigkeit der Norm (§ 188 Abs. 2 StGB), die nicht mal eine Geldstrafe, sondern als Mindeststrafe bereits sechs Monate vorsieht.
Dem ohnehin zu mehr und mehr Misstrauen neigendem Bürgertum wird so vermittelt: Politiker genießen Sonderstatus. Dabei ist es umgekehrt: Politiker müssen sich, aufgrund ihrer Machtposition, sicherlich nicht alles, aber eine ganze Menge gefallen lassen – erst recht Satire, die vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Wenn dann Staatsanwaltschaften und Gerichte bei der Abwägung zwischen diesem Grundrecht und dem Strafrecht schlampen, stärken sie diejenigen, die in Deutschland eine Willkürjustiz am Werk sehen. Das ist Unsinn. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das Bamberger Urteil wird kaum Bestand haben. Es hätte jedoch nie gefällt werden dürfen.
Oder liege ich mit dieser Richterschelte daneben?

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