Verkehrsregeln auf dem Wasser | Schifffahrtsregeln | Reportage
Автор: rbb
Загружено: 2024-06-24
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Ausflüge auf dem Wasser gehen in Berlin und Brandenburg auch ohne Sportbootführerschein. Diese Schifffahrtsregeln sollte man aber kennen.
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Mit oder ohne Führerschein?
Wer einen Bootsaufsflug plant, braucht in den meisten Fällen keinen Sportbootführerschein. In Berlin und Brandenburg dürfen Boote mit Verbrennungsmotor bis 15 PS beziehungsweise 7,5 Kilowatt bei Elektroantrieb ohne Führerschein gefahren werden. Gleiches gilt für größere Charterboote nach einer Einweisung. Für alles über 15 PS wird ein Sportbootführerschein benötigt. Egal wie man zu Wasser unterwegs ist, die Verkehrsschifffahrt - dazu gehören unter anderem Ausflugsdampfer, Fähren, Binnenschiffe, Einsatzschiffe der Polizei - haben immer Vorfahrt.
Alkohol beim Boot fahren
Auf dem Boot gelten die gleichen Promillegrenzen wie im Straßenverkehr - ab 0,5 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille macht man sich wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr strafbar. Wer allerdings unter Alkoholeinfluss in einen Unfall verwickelt ist, muss schon mit 0,3 Promille Alkohol im Blut mit einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs rechnen. So oder so vertragen sich Sonne und Alkohol nicht besonders gut...
Lieber gemütlich statt zu schnell
Wer zu schnell auf dem Wasser unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Denn auch hier gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen. In Brandenburg gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h, für Kleinfahrzeuge (unter 20 m Länge) sind es 15 km/h und in der Uferrandzone generell 7 km/h (Landesschifffahrtsverordnung, kurz: LSchiffV). Ein Verstoß kann bis zu 1.500 Euro kosten. Wer sich jetzt fragt, wie das festgestellt wird: Auch auf dem Wasser wird geblitzt. Dann doch lieber in Ruhe über den See schippern. Wenn Sie ein Motorboot mieten, fragen Sie am besten direkt beim Verleih, welche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den dortigen Gewässern gelten.
Berliner Besonderheiten
Für die Berliner Gewässer gelten ein paar Sonderregeln. Auf der Spree darf man zwischen der Oberbaumbrücke und dem Kanzleramtssteg nicht mit Kleinfahrzeugen fahren, die weniger als 15 PS haben - das aufblasbare Ruderboot darf hier also nicht lang.
Der Landwehrkanal ist bei Wassersportler:innen in Berlin ebenfalls beliebt. Aber Achtung: Der Kanal ist eine Einbahnstraße stromabwärts - hier geht's nur von Kreuzberg in Richtung Charlottenburg. Ausnahme: Das Boot kommt ohne Motor oder mit maximal fünf PS aus. So oder so sind hier nur maximal 6 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt.
Stand-up Paddling
Stand-up Paddling Boards, kurz SUPs, gelten laut der Binnenschifffahrtsordnung als Kleinfahrzeuge. Das heißt, als SUP-Fahrer:in muss man sich ebenso an die Verkehrsregeln halten, wie alle anderen Wassserfahrzeuge ohne Motor beziehungsweise unter 15 PS.
Erstausstrahlung: 13.05.2024
Bild: picture alliance/dpa | Paul Zinken
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