Fristverlängerung für Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2023 im Bundesanzeiger bis 31.3.2025
Автор: Steuerberater Lukas Hendricks
Загружено: 2024-12-14
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Wie das Bundesamt für Justiz auf seiner Homepage mitteilt, wird es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten.
Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Zur Meldung: https://www.bundesjustizamt.de/DE/The...
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