Kindesunterhaltszahlung, Verteilung des Überschusses bei Kindern unverheirateter Eltern
Автор: Frehner Law Scheidung und Trennung
Загружено: 2023-11-06
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Eine Beziehung kann in die Brüche gehen. Für die Kinder ist dennoch aufzukommen. Unterhaltsberechnungen sind oft strittig.
Zum Unterhaltsbeitrag sieht der schweizerische Gesetzgeber vor, dass dieser den Bedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen solle; wobei das Vermögen und die Einkünfte des Kindes zu berücksichtigen seien (vgl. Art. 285 Abs. 1 ZGB).
Sind eheliche und nicht-eheliche Kinder bei der Verteilung des Überschusses bzw. bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche finanziell gleichzustellen? Erfahren Sie, warum gemäss schweizerischen Bundesgericht eine finanzielle Gleichstellung zwischen Kindern von ehemals verheirateten und nichtverheirateten Eltern nicht sinnvoll erscheine. Dies gemäss Entscheid vom 19. Juli 2023.
Wozu ist der Überschuss zu verwenden?
Strittiger Punkt vor Bundesgericht war einzig wie die «grossen und kleinen Köpfe» bei der Überschussverteilung bei nicht verheirateten Eltern zu zählen seien.
Es sei fraglich, ob bei der Verteilung des Überschusses beim betreuenden Elternteil, welcher nicht Kindesunterhalt zahlt, ebenfalls ein grosser Kopf zu berücksichtigen sei. Die Berechnung des Kindesunterhalts überlässt der Gesetzgeber der Rechtsprechung. Der gebührende Kindesunterhalt sei eine dynamische Grösse. Er könne stark abweichen. Der Unterhaltsanspruch des Kindes hänge von verschiedenen Faktoren ab.
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