Verkauf von Wärme und Strom an Mieter | Vermieter, Heizung, Photovoltaik | BFH-Urteil vs. Finanzamt
Автор: Steuerberater Stefan Mücke
Загружено: 6 окт. 2024 г.
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Steuerberater Stefan Mücke
Partner der BVWM PartG
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
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Wärme und Stromverkauf an Mieter, Vermieter und Photovoltaik, BFH-Urteil gegen Finanzamt
Steuerfalle für Vermieter und Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Betreiber).
Wer als Vermieter seine Mieter mit Wärme und Strom versorgt muss beachten, dass Wärme und Strom unterschiedliche Steuertatbestände erfüllt. Während die Lieferung von Wärme eine Nebenleistung zur Hauptleistung ist, ist die Stromlieferung eine gesonderte Hauptleistung neben der Vermietungsleistung.
Welche Folgen sich daraus ergeben besprechen wir in diesem Video.
gesetzliche Vorschriften und Fundstellen:
§ 4 Nr. 12 UStG
BFH-Urteil vom 17.7.2024 - XI R 8/21
BFH-Urteil vom 7.12.2023 - V R 15/21
UStAE, Abschnitt 4.12.1 zu § 4 Nr. 12 US
Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
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