Urheberrechtliche Einordnung KI-generierter Memes: Fofftein mit Prof. Dr. Linda Kuschel
Автор: Bucerius Law School – Lecture digital
Загружено: 2025-08-21
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KI-generierte Conni-Memes haben in den letzten Monaten für viel Aufsehen gesorgt. Während Fans sie als witzige Internetkultur feiern, erklärte der Carlsen Verlag, dass solche Memes urheberrechtswidrig seien. So eindeutig ist es aber nicht: Zwar sind Figur, Illustrationen und Geschichten rechtlich geschützt, doch gleichzeitig erlaubt das Urheberrecht unter bestimmten Voraussetzungen kreative Nutzungen – etwa als Parodie oder Pastiche.
Die spannende Frage lautet daher: Wann ist ein Conni-Meme bloß eine unzulässige Vervielfältigung, und wann eine erlaubte künstlerische Auseinandersetzung? Gerade bei KI-Bildern, die in Sekunden entstehen, ist diese Grenze schwer zu ziehen. Genau das macht das Thema so brisant – und erklärt, warum Jurist:innen, Verlage und Internetkultur gleichermaßen darüber streiten.
0:00 Intro
0:52 Wie sind KI-generierte Memes urheberrechtlich einzuordnen?
2:56 Verletzen Memes das Urheberrecht?
7:21 Gilt das auch für KI-generierte Memes?
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Linda Kuschel ist seit Juni 2019 Inhaberin der Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht sowie Recht und Digitalisierung. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. (Yale) an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. 2010 legte sie das Erste Staatsexamen ab, 2012 folgte das Zweite Staatsexamen nach dem Referendariat am Kammergericht Berlin. 2013/14 absolvierte Linda Kuschel ein LL.M.-Studium an der Harvard Law School. 2018 wurde sie an der Humboldt-Universität zu Berlin mit der Arbeit „Der Erwerb digitaler Werkexemplare zur privaten Nutzung“ promoviert. Derzeit arbeitet sie an ihrer Habilitationsschrift (Arbeitstitel: „Digitalität und Territorialität“) unter der Betreuung von Prof. Dr. Marc-Philippe Weller, Universität Heidelberg.
Von Januar bis Mai 2023 war Linda Kuschel Fulbright Visiting Scholar an der UCLA School of Law. Seit 2020 unterrichtet sie Deutsches und Europäisches Immaterialgüterrecht an der Deutschen Rechtsschule Warschau. Zuvor war sie Dozentin der Deutsch-Polnischen Rechtsschule Wrocław und der Faculté libre de droit, Université Catholique de Lille, Paris Campus.
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Mit der Videoreihe „Fofftein“ möchte die Bucerius Law School als Stiftungshochschule juristische Themen von gesellschaftlicher Relevanz für die interessierte, aber juristisch nicht vorgebildete Öffentlichkeit erklären und einordnen. Zu diesen Themen werden jeweils Mitglieder der Fakultät, Alumnae oder Alumni als Expert:innen eingeladen. Ein kurzes Video von etwa 5-10 Minuten – eben einer kurzen Kaffeepause – führt in die Thematik, beteiligte Akteure und die Umstände ein und erklärt die Grundsätze des behandelten rechtlichen Themas.
Mit diesem Projekt möchte die Hochschule für Rechtswissenschaft in Hamburg ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Stiftungshochschule ein Stück weit gerecht werden und außerdem zur Versachlichung der oft hitzig geführten Debatten beitragen.
Die einzelnen Folgen sollen nicht polarisieren, nicht einseitig darstellen oder sonst Einfluss nehmen, sondern das Wissen und die Erkenntnisse aus der Hochschulgemeinschaft nutzen, um aktuelle, gesellschaftliche oder politische Fragestellungen möglichst sachlich und differenziert zu erläutern.
Die zu aktuellen Themen kurzfristig produzierten Videos sollen die juristischen Grundsätze verständlich machen, Problembewusstsein schaffen und die beteiligten Akteure vorstellen.
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Für die Kooperation beim Dreh des Intro danken wir dem Studierendenwerk Hamburg und für seine Mitwirkung bedanken wir uns besonders herzlich bei der guten Seele unseres Campus, Francesco Omobono.
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Dieses Video wurde produziert vom Learning Innovation Lab (LIL) der Bucerius Law School. Für mehr Informationen besuchen Sie http://buceri.us/LIL.
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✅ Dieses Video wird unter der Lizenz CC BY 4.0 als Open Educational Ressource veröffentlicht. Bitte geben Sie bei der Nachnutzung als Urheber Prof. Dr. Matthias Jacobs an.
Die Bucerius Law School misst dem Open Access und Open Educational Ressources eine große Bedeutung bei und möchte auf diese Weise als Stiftungshochschule einen Beitrag zu frei verfügbarem Wissen leisten.
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