Ist das Umziehen Bestandteil der Arbeitszeit? Top-Thema bei ZDF "Volle Kanne", 06.08.2015
Автор: burgmer arbeitsrecht fachanwalt in Düsseldorf
Загружено: 2015-08-08
Просмотров: 581
Aktueller Vergleich vor dem LG Düsseldorf: Das Umziehen ist Bestandteil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen von Dienstkleidung vorschreibt und die Weisung erteilt, diese nicht zuhause anzuziehen und auf dem Weg zur Arbeitsstätte zu tragen. Das Umziehen erfolgt dann allein im fremdnützigen Interesse des Arbeitgebers. So auch schon Rechtsprechung des BAG v. 19.09.2012 5 AZR 678/11.
Доступные форматы для скачивания:
Скачать видео mp4
-
Информация по загрузке: