Bundesfinanzhof verkündet Entscheidung über Solidaritätszuschlag
Автор: phoenix
Загружено: 2023-01-30
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Vorlage ans Bundesverfassungsgericht möglich. Die Kläger, ein Ehepaar, müssen den Solidaritätszuschlag entrichten. Sie sind aber der Auffassung, dem Solidaritätszuschlag fehle zwischenzeitlich die Rechtsgrundlage. Diese Ergänzungsabgabe sei zur Finanzierung der deutschen Einheit erhoben worden. Spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II ab Ende 2019 sei diese nicht mehr gegeben gewesen. Die ursprünglich verfassungsgemäß erhobene Abgabe sei damit verfassungswidrig. Außerdem sind die Kläger der Ansicht, der sogenannte Soli in der jetzigen Form verletze auch ihre Grundrechte. Er verstoße gegen den Gleichheitssatz, da er nur noch wenige Steuerpflichtige betreffe und eine "Reichensteuer" sei. Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Kläger in diesem Musterverfahren. Wenn der Bundesfinanzhof Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Soli hat, heißt das noch lange nicht, dass er verfassungswidrig ist. Das kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Aber spätestens dann würde dem Fiskus ein Steueraufkommen von pro Jahr rund elf Milliarden Euro verloren gehen.
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