17. Türchen: Warum Kunst stärker schützt als Meinung | Art. 5 Abs. 3 GG
Автор: Achtung, Recht!
Загружено: 2025-12-16
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Türchen 17: Kunst- und Wissenschaftsfreiheit – Art. 5 Abs. 3 GG
"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."
Ein einfacher Satz – und doch eines der stärksten Grundrechte. Warum? Weil die Kunstfreiheit „schrankenlos" gewährleistet ist und oft stärker schützt als die Meinungsfreiheit.
📌 In diesem Türchen:
Was macht Art. 5 Abs. 3 GG so besonders?
Werkbereich vs. Wirkbereich – beide geschützt
Der Mephisto-Beschluss (1971): Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht
Was ist Kunst? Drei Kunstbegriffe erklärt
Wissenschaftsfreiheit: Wahrheitssuche mit Methode
Juristischer Tipp: Warum Kritik als Kunst besser geschützt ist
🎅 Willkommen im elitären Club der Grundrechtefreunde!
Adventskalender der Rechte – täglich um 6 Uhr.
Kapitel:
0:00 Weihnachtsoratorium & Sterne
1:00 Art. 5 Abs. 3 GG: Der Wortlaut
2:00 Schutzbereich: Werk und Wirkung
2:30 Der Mephisto-Beschluss
3:00 Was ist Kunst? Drei Begriffe
5:30 Wissenschaftsfreiheit
6: 00 Die menschliche Dimension
7:00 Juristischer Tipp für die Feiertage
8:30 Teaser: Morgen Freizügigkeit!
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