Kettenauskunft bei Negativen Bewertungen l Geßner Legal Medienkanzlei
Автор: Geßner Legal Medienkanzlei
Загружено: 2025-05-21
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Das LG München I hat entschieden: Auch E-Mail-Anbieter müssen unter bestimmten Voraussetzungen Bestandsdaten herausgeben, wenn dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche – etwa wegen rufschädigender Bewertungen – erforderlich ist.
Ein wichtiger Schritt für Unternehmen: Die sogenannte Kettenauskunft erleichtert die Identifikation anonymer Rechteverletzer– unabhängig von Strafverfahren.
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