34. Berliner Tierschutzforum über Unerlässlichkeit des Tierschutzverbandsklagerechts
Автор: BerlinerLandestierschutzbeauftragte
Загружено: 2025-01-23
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Am 17.12.24 besprachen wir im 34. Berliner Online-Tierschutzforum mit Dr. iur. Felix Aiwanger, weshalb das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen unerlässlich für den Schutz der nichtmenschlichen Tiere ist.
Hintergrund:
Laut Koalitionsvertrag will die Regierung das Tierschutzverbandsklagerecht "qualifizieren", wobei unklar ist, was damit gemeint ist. Manche befürchten eine Abschwächung des Gesetzes, andere gar eine Abschaffung. Das wäre ein gewaltiger Rückschritt für den Berliner Tierschutz.
Denn das Tierschutzverbandsklagegesetz (TSVKG) stellt sicher, dass die Interessen von Tieren in rechtlichen Verfahren gleichberechtigt berücksichtigt werden. Meist stehen wirtschaftliche Interessen im Konflikt mit Tierschutzbelangen. Das Instrument der Verbandsklage hilft, die prozessuale Waffengleichheit zwischen diesen Interessen herzustellen und sicherzustellen, dass Tierschutz nicht zugunsten wirtschaftlicher Vorteile vernachlässigt wird.
Da Tiere nicht als Rechtssubjekte anerkannt sind und somit ihre Rechte nicht selbst durchsetzen können, ermöglicht es das TSVKG anerkannten Tierschutzorganisationen, an bestimmten Verfahren als Interessenvertreter der Tiere mitzuwirken und gegen behördliche Untätigkeit gerichtlich vorzugehen. Ohne die Möglichkeit zur Verbandsklage blieben viele Verstöße gegen das Tierschutzrecht möglicherweise ungeahndet. Das Tierschutzrecht leidet nachweislich an einem gravierenden Vollzugsdefizit . Durch das TSVKG stellen Tierschutzorganisationen sicher, dass bestehende Tierschutzregelungen tatsächlich beachtet und durchgesetzt werden. Die Möglichkeit zur Verbandsklage wirkt auch präventiv. Tierhalter:innen und Unternehmen sind durch die erhöhte rechtliche Kontrolle stärker motiviert, sich an Tierschutzvorgaben zu halten. Des Weiteren kann das Gesetz dazu beitragen, das allgemeine Bewusstsein für Tierschutzthemen in der Gesellschaft zu erhöhen.
Dr. iur. Felix Aiwanger ist wissenschaftlicher Referent und Habilitand am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Nach seiner Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München war er im Jahr 2023 juristischer Referent der Berliner Landesbeauftragten für Tierschutz. Er ist Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und widmet sich in seiner Forschung dem rechtlichen Status von Tieren und der Repräsentation von Tierinteressen aus vergleichender und interdisziplinärer Perspektive.
Der Videoschnitt wurde durch eine finanzielle Förderung des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) ermöglicht. Vielen Dank für die Unterstützung!
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