Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur geplanten Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
Автор: Bundesministerium für Gesundheit
Загружено: 2025-10-10
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„Wir können hier nicht länger zusehen: 1. Lachgas ist kein harmloser Partyspaß und 2. K.O.-Tropfen sind kein Randphänomen. Wir sind den jungen Menschen in unserem Land klare Regeln und Schutz schuldig“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur geplanten Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes.
1. Lachgas kann schwere Folgen haben: Von Erfrierungen an Lippen und Lunge über Lähmungserscheinungen bis hin zu dauerhaften Schäden. „Viele unterschätzen die Gefahr“, so Warken.
Deshalb sind folgende Regelungen geplant:
Erwerb und Besitz von Lachgas werden für Minderjährige verboten.
Der Verkauf über Online-Plattformen und Automaten wird untersagt.
Medizinische und gewerbliche Nutzung bleiben erlaubt.
2. Zur Gefahr von K.O.-Tropfen sagte die Bundesgesundheitsministerin: „Menschen werden willenlos gemacht, Hintergründe sind häufig sexueller Missbrauch oder Raub. Meist sind junge Frauen von diesen heimtückischen und grausamen Taten betroffen.“
Deshalb sind folgende Regelungen geplant:
Die Nutzung wesentlicher Bestandteile von K.O.-Tropfen (GBL und BDO) wird verboten.
Die industrielle und gewerbliche Nutzung bleibt mit Einschränkungen erlaubt.
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