Share Deal und Asset Deal mit Immobilien: wann fällt Grunderwerbsteuer an?
Автор: Prof. Dr. Christoph Juhn [Steuerberater]
Загружено: 2022-06-10
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Sowohl bei einem Share Deal als auch bei einem Asset Deal in Bezug auf Immobilien kann Grunderwerbsteuer anfallen. Prof. Dr. Christoph Juhn unterhält sich mit seinem Kollegen Niklas Gaspers über die Besteuerung mit Grunderwerbsteuer die bei einem Share Deal oder einem Asset Deal wahlweise mit einem Einzelunternehmen, einer Personen- oder einer Kapitalgesellschaft mit Immobilien anfallen. Sie besprechen mögliche Gestaltungen und untersuchen, ob sie sinnvoll sind.
0:00 Einleitung & Intro
1:58 Verkauf des Einzelunternehmens
3:44 Verkauf der Personengesellschaft
4:12 Anteilsübertragung an einer Personengesellschaft
7:01 Anteilsübertragung bei Kapitalgesellschaften
7:55 Gestaltungsmöglichkeiten
11:28 Fazit & Kontakt
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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