BGH Urteil 2025 – Sind deine Onlinekurse rechtswidrig?
Автор: Michaela Albrecht
Загружено: 2025-07-30
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0:44 Was ist das FernUSG?
5:29 Die bisherige Rechtslage
7:43 Der Sachverhalt zum BGH-Urteil
8:49 Was bedeutet das BGH-Urteil?
12:59 Was sollst du jetzt machen? #zfu #onlinekursrecht #coachingrecht #bgh #mentorings #onlinebusiness #abmahnsicher #rechtfürcoaches #onlinekursanbieter #fernusg
(Geschnitten mit https://movavi.com)
Was bedeutet das aktuelle BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 für Coaches, Trainer und Anbieter:innen von Onlinekursen?
In diesem Video erfährst du von Rechtsanwältin Michaela Albrecht, wann dein Angebot unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fällt – und was du unbedingt vermeiden solltest, wenn du keine Zulassung bei der ZFU beantragen willst. Das FernUSG gilt auch bei Unternehmerkund:innen.
Der BGH hat klargestellt:
– Schon das Recht auf Rückfragen zählt als Lernerfolgskontrolle
– Aufgezeichnete Zoom-Calls gelten als asynchron
– Ohne ZFU-Zulassung ist der Vertrag nichtig
– Du musst das Geld vollständig zurückzahlen, selbst nach Kursabschluss
– Werbung ist verboten
– Bußgelder sind möglich
– Auch Abmahnungen von Mitbewerbern drohen
Rechtsanwältin Michaela Albrecht zeigt dir, worauf du achten kannst, um dein Onlineangebot rechtssicher und ZFU-frei zu gestalten – ohne es inhaltlich entkernen zu müssen.
📌 Buche dir jetzt deinen Termin unter: https://woerterfall.de
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