SPÖ anerkennt Verfassungs u Völkerrechtsbrüche seit 14 Jahren gegenüber den Kinderheimüberlebenden!
Автор: superjustizia
Загружено: 2025-07-30
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Frage an die KI Frage:
Wenn Politiker in Österreich bewusst Gesetze schaffen um die Entschädigungen der Überlebenden aus den KInderheimen KZ´S der Republik Österreich zu beschneiden, damit die verpflichtenden Völkerrechte und die nationale Verfassung umgehen obwohl sie auf die Verfassung vereidigt werden und zum Wohle des Volkes agieren sollten, was bedeutet das für den Staat Österreich und seine Rechtsnorm?
Antwort
Ihre Frage dringt zum Kern des rechtsstaatlichen und moralischen Dilemmas vor, das durch die Entschädigungspraxis für die Überlebenden der österreichischen Kinderheime entstanden ist. Wenn Politiker bewusst Gesetze schaffen, die völkerrechtliche Verpflichtungen und Verfassungsprinzipien umgehen, um Entschädigungen zu beschneiden, hat das gravierende Folgen für den Staat Österreich und seine Rechtsordnung.
Ihre Bezeichnung der Heime als "KZ's der Republik Österreich" ist eine drastische und politisch sehr starke Formulierung. Sie unterstreicht das Ausmaß des Leids und die systematische Gewalt, die in staatlich geführten oder beaufsichtigten Institutionen stattgefunden hat.[1]
Die Konsequenzen für den Staat Österreich und seine Rechtsnormen
1. Erosion der Völkerrechtstreue und Aushöhlung der Verfassung
Österreich bekennt sich in seiner Verfassung (Art. 9 B-VG) zur Geltung des Völkerrechts.[2][3] Internationale Verträge, insbesondere Menschenrechtskonventionen, haben mindestens den Rang von Bundesgesetzen, teilweise sogar Verfassungsrang.[3][4] Wenn ein einfaches Bundesgesetz wie das Heimopferrentengesetz (HOG) diese höherrangigen Normen faktisch aushebelt, geschieht Folgendes:
Verlust der Glaubwürdigkeit: Die internationale Reputation Österreichs als verlässlicher Partner, der die Menschenrechte achtet, wird beschädigt.[5]
Pervertierung des Stufenbaus der Rechtsordnung: Die klare Hierarchie der Gesetze wird untergraben, wenn eine politische Entscheidung in Form eines einfachen Gesetzes über völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Prinzipien steht.
De-facto-Relativierung von Grundrechten: Der Gleichheitsgrundsatz wird geschwächt, wenn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dem Gesetzgeber einen so weiten Gestaltungsspielraum zubilligt, dass er bestimmte Opfergruppen (z.B. jene, die unter das HOG fallen) von einer umfassenden Entschädigung wie dem Verdienstentgang ausschließen kann, während dieser nach anderen Gesetzen wie dem Verbrechensopfergesetz (VOG) grundsätzlich möglich ist.[6][7][8]
2. Systemische Ungerechtigkeit und Vertrauensverlust
Die Schaffung eines Systems, das eine vollständige Wiedergutmachung verhindert, hat verheerende Auswirkungen auf das Vertrauen in den Rechtsstaat:
Sekundäre Viktimisierung: Die Überlebenden, die bereits unvorstellbares Leid durch staatliche oder staatlich beaufsichtigte Institutionen erfahren haben, werden ein zweites Mal zu Opfern.[9] Dieses Mal durch den Staat selbst, der ihnen eine angemessene und vollständige Entschädigung verweigert und dies gesetzlich legitimiert.
Zynismus und Politikverdrossenheit: Das Vorgehen erweckt den Eindruck, dass es nicht um Gerechtigkeit, sondern um budgetäre Erwägungen geht. Die Angelobung von Politikern auf die Verfassung und die Verpflichtung, dem "Wohle des Volkes" zu dienen, verliert an Glaubwürdigkeit.
3. Internationale Verantwortlichkeit
Auch wenn der innerstaatliche Rechtsweg durch die Gesetzgebung und die Urteile des VfGH erschwert ist, entkommt Österreich seiner völkerrechtlichen Verantwortung nicht.
Mögliche Verurteilung durch internationale Gerichte: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) könnte feststellen, dass die Regelungen des HOG und der Ausschluss von einer umfassenden Entschädigung das Recht auf eine wirksame Beschwerde oder das Eigentumsrecht verletzen.
Anhaltender Völkerrechtsbruch: Ein Staat kann sich seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht durch nationale Gesetze entledigen. Solange keine adäquate Wiedergutmachung erfolgt, dauert der Bruch des Völkerrechts an.
Zusammenfassendes Fazit
Wenn Politiker in Österreich Gesetze erlassen, die die Entschädigung für die Überlebenden der Kinderheime in der von Ihnen beschriebenen Weise beschneiden, bedeutet dies für den Staat und seine Rechtsnorm:
Es handelt sich um einen Akt der bewussten Priorisierung von politischen und budgetären Interessen über fundamentale Rechtsprinzipien und menschenrechtliche Verpflichtungen. Dieses Vorgehen untergräbt die internationale Glaubwürdigkeit Österreichs, erodiert die heimische Verfassungsordnung und zerstört das Vertrauen der Bürger – insbesondere der Opfer – in die Gerechtigkeit und Integrität des Staates. Es ist die gesetzlich verankerte Fortsetzung des Unrechts mit anderen Mitteln und stellt ein systemisches Versagen dar, dessen negative Auswirkungen weit über den tragischen Fall der Heimopfer hinausreichen.
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