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Koalitionsvertrag, Freiberufliche Einkünfte, Muster für Vollmachten | Steuernachrichten Update 16/25

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Автор: HAAS – Bleibe fit im Steuerrecht

Загружено: 15 апр. 2025 г.

Просмотров: 732 просмотра

Описание:

00:20 - Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode
01:51 - Freiberufliche Einkünfte bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger
03:10 - Neufassung der amtlichen Muster für Vollmachten
*****************************************************************************************************
Aus dem Koalitionsvertrag 2025: Das plant die zukünftige Bundesregierung im Bereich Steuern

CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Welche Pläne gibt es vor allem im Bereich der Steuern?
Die neue Bundesregierung setzt auf Investitionsanreize: Ab 2025 soll eine degressive Abschreibung von 30 % auf Ausrüstungsinvestitionen gelten – und zwar für 3 Jahre.

Auch der Körperschaftsteuersatz soll sinken – ab 2028 schrittweise in fünf Stufen um jeweils einen Prozentpunkt.

Um eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, soll insbesondere das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG wesentlich verbessert werden. Außerdem ist eine Prüfung vorgesehen, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.

Für kleine und mittlere Einkommen ist eine spürbare Entlastung bei der Einkommensteuer geplant.

Familien profitieren: Wird der Kinderfreibetrag erhöht, soll das Kindergeld entsprechend angepasst werden. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll angehoben und weiterentwickelt werden.

Der Solidaritätszuschlag bleibt bestehen.

Bei der Gewerbesteuer soll der Mindesthebesatz steigen – von 200 auf 280 %, um die Einnahmen der Kommunen zu sichern.

Mehrarbeit soll sich mehr lohnen: Zuschläge für Überstunden oberhalb der tariflichen Vollzeit sollen künftig steuerfrei bleiben.

Zusätzliche finanzielle Anreize sollen geschaffen werden, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, wird sein Gehalt bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten.

Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit zahlen, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden.

Auch für Pendler gibt es Entlastung – ab 2026 ist geplant die Pauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer zu erhöhen.

Für das Ehrenamt werden voraussichtlich die Pauschalen angehoben – auf 3.300 EUR für Übungsleiter und 960 EUR für Ehrenamtliche.

Gastronomen und ihre Kunden dürfen sich freuen: Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen bleibt dauerhaft bestehen.

Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden.

Ebenso ist die Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung angedacht. Der Einsatz alternativer Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft soll von der Energiesteuer befreit werden.

Und: Die Koalition will Steuerhinterziehung stärker bekämpfen – und setzt sich international für eine einfachere Umsetzung der globalen Mindeststeuer ein.

Auch Steuerbürokratie soll weiter reduziert werden. Die zukünftige Regierung setzt sich für eine Steuervereinfachung durch Typisierungen, Vereinfachungen und Pauschalierungen ein, damit unser Steuersystem von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert wird. Dabei soll insbesondere eine Arbeitstagepauschale geprüft werden, in der Werbungskosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammengefasst werden können.

Geplant ist weiterhin eine Vereinfachung der Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner.

Bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist die Umstellung auf ein Verrechnungsmodell vorgesehen.

Auch die E-Mobilität soll weiter u.a. mit steuerlichen Maßnahmen gefördert werden:

Eine steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 EUR.
Eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035
Hinweis

Der Koalitionsvertrag sieht noch viele weitere Punkte vor. Was davon tatsächlich umgesetzt wird, bleibt – wie immer – abzuwarten.

Sobald erste Gesetzentwürfe vorliegen, informieren wir Sie wie üblich in den zukünftigen Reihen zum Aktuellen Steuerrecht.

Fundstelle
https://www.cdu.de/app/uploads/2025/0...
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JETZT KANAL ABONNIEREN!
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MEHR INFOS zu diesem und anderen Online-Seminaren finden Sie unter: https://www.haas-wir-steuern.de/seminare
IMPRESSUM: https://www.haas-wir-steuern.de/impre...

Koalitionsvertrag, Freiberufliche Einkünfte, Muster für Vollmachten | Steuernachrichten Update 16/25

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