Lagerkapazität
Автор: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Загружено: 2020-12-01
Просмотров: 974
Die DüV gibt vor, wie viel Lagerraum ein Betrieb vorhalten muss, um die berechneten Anfallsmengen an Wirtschaftsdünger und ggf. Silagesickersaft sowie verunreinigtes Niederschlagswasser sicher lagern zu können.
Bei Kontrollen muss dann ein Betrieb diesen Lagerraum nachweisen können. Dieser Nachweis kann durch die Vorlage von Bauunterlagen erfolgen oder durch die Berechnung des Lagerraums mit der Excel-Anwendung „Nährstoffbeurteilungsblatt NRW“.
Die Excel-Anwendung wird in dem Beitrag vorgestellt.
https://www.landwirtschaftskammer.de/...
Доступные форматы для скачивания:
Скачать видео mp4
-
Информация по загрузке: