58. Sitzung der „Denkfabrik Legal Tech“ am 21. November 2025 - Bayern
Автор: Bayern
Загружено: 2025-12-01
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In der 58. Sitzung der „Denkfabrik Legal Tech“ stellte PD Dr. Daniel Timmermann, Universität Halle-Wittenberg, einen Schwerpunkt seines DFG-Projekts und Buches über Smart Devices und Smart Contracts vor: Der Nutzwert einer Gebrauchssache wird dem Besitzer nicht allein durch seine Sachherrschaft, sondern erst durch die Nutzungsmöglichkeit der Sache zugewiesen. Durch die zunehmende „Versmartung“ von Gegenständen (z.B. bei Bike- bzw. Car-Sharing-Geschäftsmodellen) entsteht die Möglichkeit, nach Vertragsende die Steuerungssoftware zu deaktivieren. Der Referent analysierte, welche softwarebasierten Rechtshandlungen nach Vertragsende erlaubt oder verboten sind. Er ging dabei auf ungeschriebene Prämissen der Renault-Batterie-Entscheidung des BGH ein, der über eine AGB-Klausel zu entscheiden hatte, welche die Vermieterin berechtigte, nach Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit der Batterie zu unterbinden. Ferner zeigte Daniel Timmermann gesetzgeberische Handlungsoptionen auf.
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