Darf ein gemeinnütziger Verein politisch tätig werden? Fofftein mit Dr. Ruben Rehr
Автор: Bucerius Law School – Lecture digital
Загружено: 2025-03-14
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Darf ein gemeinnütziger Verein politisch tätig sein? Diese Frage taucht regelmäßig auf. Parteipolitik und Gemeinnützigkeit schließen sich aus, fürchtet man doch eine indirekte Umgehung der Regeln zur Parteienfinanzierung. Damit sind gemeinnützige Körperschaften jedoch nicht zur apolitischen Teilnahmslosigkeit in gesellschaftlichen Debatten verdammt. Wenn ein gemeinnütziger Satzungszweck verfolgt wird, darf die gemeinnützige Körperschaft zur Verfolgung dieses Zweckes auch politisch werden – solange sie parteipolitisch neutral auftritt und den Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung nicht verlässt. Hintergründe dieser Differenzierung erläutert unser Alumnus Dr. Ruben Rehr, MJur (Oxford) in der neusten Folge unserer Fofftein Reihe.
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Dr. Ruben Rehr, MJur (Oxford) hat an der Bucerius Law School, der Universität Cambridge und der Universität Oxford Rechtswissenschaft studiert. Er ist Rechtsanwalt in Hamburg und Lehrbeauftragter im Steuerrecht an der Bucerius Law School.
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Mit der Videoreihe „Fofftein“ möchte die Bucerius Law School als Stiftungshochschule juristische Themen von gesellschaftlicher Relevanz für die interessierte, aber juristisch nicht vorgebildete Öffentlichkeit erklären und einordnen. Zu diesen Themen werden jeweils Mitglieder der Fakultät, Alumnae oder Alumni als Expert:innen eingeladen. Ein kurzes Video von etwa 5-10 Minuten – eben einer kurzen Kaffeepause – führt in die Thematik, beteiligte Akteure und die Umstände ein und erklärt die Grundsätze des behandelten rechtlichen Themas.
Mit diesem Projekt möchte die Hochschule für Rechtswissenschaft in Hamburg ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Stiftungshochschule ein Stück weit gerecht werden und außerdem zur Versachlichung der oft hitzig geführten Debatten beitragen.
Die einzelnen Folgen sollen nicht polarisieren, nicht einseitig darstellen oder sonst Einfluss nehmen, sondern das Wissen und die Erkenntnisse aus der Hochschulgemeinschaft nutzen, um aktuelle, gesellschaftliche oder politische Fragestellungen möglichst sachlich und differenziert zu erläutern.
Die zu aktuellen Themen kurzfristig produzierten Videos sollen die juristischen Grundsätze verständlich machen, Problembewusstsein schaffen und die beteiligten Akteure vorstellen.
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Für die Kooperation beim Dreh des Intro danken wir dem Studierendenwerk Hamburg und für seine Mitwirkung bedanken wir uns besonders herzlich bei der guten Seele unseres Campus, Francesco Omobono.
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Dieses Video wurde produziert vom Learning Innovation Lab (LIL) der Bucerius Law School. Für mehr Informationen besuchen Sie http://buceri.us/LIL.
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✅ Dieses Video wird unter der Lizenz CC BY 4.0 als Open Educational Ressource veröffentlicht. Bitte geben Sie bei der Nachnutzung als Urheber Ruben Rehr an.
Die Bucerius Law School misst dem Open Access und Open Educational Ressources eine große Bedeutung bei und möchte auf diese Weise als Stiftungshochschule einen Beitrag zu frei verfügbarem Wissen leisten.
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