Warum bleiben "Gotteslästerung" und "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" strafbar?
Автор: Jung & Naiv
Загружено: 2017-01-25
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Herr Seibert hat keine Lust:
Die Bundesregierung schafft die "Majestätsbeleidigung" ab. Nach der Erdogan/Böhmermann-Affäre hält man diesen Straftatsbestand nicht mehr für "zeitgemäß". Die Straftatbestände "Gotteslästerung" (§166 StGB) und Beleidigung des Bundespräsidenten (§90 StGB) bleiben dagegen erhalten. Warum hält die Bundesregierung Strafe für Gotteslästerung und die inländische Variante der "Majestätsbeleidigung" also noch für "zeitgemäß"? Ja, ääähm, nächste Frage!
Ausschnitt aus der BPK vom 20. Januar 2017 - Komplett hier: • Komplette Bundespressekonferenz vom 25. Ja...
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