Gerichtsurteil: Komplette Rückzahlung der Coronahilfen wegen fehlender Endabrechnung rechtmäßig
Автор: Steuerberater Lukas Hendricks
Загружено: 2024-08-09
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Das Verwaltungsgerichts Würzburg hat mit Urteil vom 8.7.2024, Az. W 8 K 24.111 die Klage gegen die Ablehnung und Rückforderung ausbezahlter Corona-Neustarthilfen einer selbständigen Unternehmerin gegen die IHK für München und Oberbayern (IHK) abgewiesen
Das Verwaltungsgerichts Würzburg hat entschieden, dass ein Bescheid der IHK, mit dem die Gewährung einer Corona-Neustarthilfe wegen Versäumnisses der Frist zur Endabrechnung abgelehnt und die ausgezahlte Neustarthilfe in vollem Umfang zurückgefordert wurde, in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden ist.
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat entschieden, dass die Ablehnung der Neustarthilfe und die Rückforderung des ausbezahlten Betrags von ca. 1.400,- € rechtmäßig ist und die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt. Das Gericht führte zur Begründung aus, dass die IHK die Klägerin nicht noch einmal an die Frist zur Endabrechnung hätte erinnern oder vor Erlass des Ablehnungsbescheids anhören müssen.
Die Klägerin müsse sich die Fristversäumnis durch ihren beauftragten Steuerberater zurechnen lassen. Der Bewilligungsbescheid sei ausdrücklich nur vorläufig ergangen und ein Schlussbescheid sei vorbehalten worden. Die Klägerin sei schon im Antragsverfahren sowie im Bewilligungsbescheid ausdrücklich auf die Frist zur Endabrechnung und auf die Folge der vollständigen Rückzahlung bei fehlender rechtzeitiger Endabrechnung hingewiesen worden.
Steuerberater Lukas Hendricks stellt das Urteil im Detail dar.
Zur Pressemeldung: https://www.vgh.bayern.de/mam/gericht...
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