2026: Bis zu diesem Betrag Rentenbeiträge steuerlich absetzen
Автор: Rentenfuchs
Загружено: 2025-11-15
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Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Doch Altersvorsorgeaufwendungen werden nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Maximalbetrag als Sonderausgaben berücksichtigt. Dieser Höchstbetrag wird jährlich angepasst.
Für das Jahr 2026 gilt:
Alleinstehende können bis zu 30.862 Euro an Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.
Für verheiratete Personen, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, gilt der doppelte Betrag: Sie können bis zu 61.652 Euro an Altersvorsorgeaufwendung als Sonderausgaben geltend machen.
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