Herstellungskosten - Externes Rechnungswesen ► wiwiweb.de
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Загружено: 2020-04-07
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Sind diejenigen Kosten für die im eigenen Betrieb erstellten Vermögensgegenstände (z.B. fertige Erzeugnisse, selbst erstellte Anlagen). Im Handelsrecht besteht ein Wahlrecht zwischen dem Ansatz von Mindest- und Höchst-Herstellungskosten. Gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB gilt:
§ 255 Abs. 2, 3 HGB (neues Recht)
Fertigungsmaterial (Materialeinzelkosten)
Fertigungslöhne (Fertigungseinzelkosten)
Sondereinzelkosten der Fertigung
Materialgemeinkosten (auf Basis von Materialeinzelkosten)
Fertigungssgemeinkosten (auf Basis von Fertigungseinzelkosten)
= Mindest-Herstellungskosten (handels- und steuerrechtlich)
Verwaltungsgemeinkosten
Fremdkapitalzinsen
= Höchst-Herstellungskosten (steuerrechtlich)
Entwicklungskosten
= Höchst-Herstellungskosten (handelsrechtlich)
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