Ladungssicherung Irrglauben: Container Prüfung nach CSC | L.K.W. Schmid
Автор: Christian Schmid
Загружено: 2026-01-05
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In Folge 7 unserer Reihe zu Irrglauben in der Ladungssicherung geht es um einen entscheidenden Schritt vor dem Beladen von Seecontainern: die CSC-Prüfung.
Im Video soll ein Container gestaut werden. Christan frägt den zuständigen Mitarbeiter vorab: „Darf der Container überhaupt beladen werden?“ Die Reaktion? Verwunderung.
Christian erklärt daraufhin, dass immer zuerst die CSC-Plakette geprüft werden muss und anschließend der Container selbst auf Schäden, bevor auch nur ein Stück Ladung in den Container kommt.
Steht neben oder auf der CSC-Plakette ACEP, ist die TÜV-Frage vorerst zweitrangig. Ohne ACEP muss geschaut werden, wann der Container das nächste Mal überprüft werden muss. Im gezeigten Fall war die Prüfung bereits überfällig – der Container darf somit nicht beladen werden.
Praxisempfehlungen von Christian Schmid:
✅ Vor dem Beladen des Containers immer zuerst CSC-Plakette prüfen und anschließend den Container auf Schäden kontrollieren.
✅ Bei eigener Lagerung/Beladung mindestens 2 Monate Puffer einplanen. In der Regel reicht das, damit der Container sicher einmal rund um die Welt transportiert werden kann.
✅ Bei Seecontainer-Bestellung an Spediteur mindestens 3 Monate Puffer zur nächsten Prüfung angeben. So verhinderst du unnötige Verzögerungen und rechtliche Probleme.
Ergänzend empfiehlt Christian die kostenlose CTU-Checkliste auf der Internetseite von L.K.W. Schmid. Diese unterstützt bei einer systematischen Containerprüfung vor dem Beladen.
📋 Zur CTU-Checkliste: https://lkw-schmid.de/downloads/
💻 Mehr über L.K.W. Schmid: www.lkw-schmid.de
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