Triage Urteil: Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen (BR24)
Автор: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
Загружено: 2025-11-04
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verfassungswidrig und nichtig sind. Das Gesetz sei ein unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten, so das Gericht in einer Mitteilung am Dienstag.
Bund hat keine Kompetenz
Gegen die Regelung wandten sich insgesamt 18 Ärztinnen und Ärzte aus den Bereichen Notfallmedizin und Intensivmedizin. Sie sahen ihre Berufsfreiheit verletzt. Das beurteilte das Gericht nun genauso. Die Therapiefreiheit werde durch die Regelungen eingeschränkt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, erklärte es.
Das Gericht argumentiert, dass der Bund gar keine Kompetenz hat, solche Regelungen zu erlassen. Die Triage-Regeln sind nach Auffassung des Gerichts keine Maßnahmen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten – sie verhindern die Ausbreitung nicht. Stattdessen regeln sie nur, wie mit den Folgen einer Pandemie umzugehen ist. Das ist primär Aufgabe der Länder, nicht des Bundes.
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