Jetzt Freiheitsstrafe für Boateng? Landgericht München I
Автор: Konstantin Grubwinkler
Загружено: 2023-10-10
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Im Fall Boateng hebt das BayObLG das Urteil des LG München auf.
Das LG München hatte den Fußballspieler wegen Körperverletzung an seiner Ex-Freundin zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat die Entscheidung mit Urteil vom 21.09.2023 (BayObLG, 21.09.2023 - 206 StRR 112/23) in vollem Umfang aufgehoben.
Hier das vollständige Urteil: https://www.gesetze-bayern.de/Content...
Es gab der Revision des Ex-Fußballnationalspielers und auch der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Donnerstag statt und verwies das Verfahren an das Landgericht (LG) München I zurück.
BayObLG: Befangenheitsantrag zu Unrecht abgelehnt
"§ 26a StPO
(1) Das Gericht verwirft die Ablehnung eines Richters als unzulässig, wenn
1. die Ablehnung verspätet ist,
2. ein Grund zur Ablehnung oder ein Mittel zur Glaubhaftmachung nicht oder nicht innerhalb der nach § 26 Absatz 1 Satz 2 bestimmten Frist angegeben wird oder
3. durch die Ablehnung offensichtlich das Verfahren nur verschleppt oder nur verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen.
(2) 1Das Gericht entscheidet über die Verwerfung nach Absatz 1, ohne daß der abgelehnte Richter ausscheidet. 2Im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 bedarf es eines einstimmigen Beschlusses und der Angabe der Umstände, welche den Verwerfungsgrund ergeben. 3Wird ein beauftragter oder ein ersuchter Richter, ein Richter im vorbereitenden Verfahren oder ein Strafrichter abgelehnt, so entscheidet er selbst darüber, ob die Ablehnung als unzulässig zu verwerfen ist."
AG München, 09.09.2021 - 833 Ds 257 Js 200142/18
LG München I, 02.11.2022 - 25 Ns 257 Js 200142/18
BayObLG, 21.09.2023 - 206 StRR 112/23
Konstantin Grubwinkler
Fachanwalt für Strafrecht
Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
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