Vermieter, Immobilien Abschreibung, AfA Step-Up bei Übertragung an Kinder/Eltern, vorweg Nachfolge
Автор: Steuerberater Stefan Mücke
Загружено: 2024-02-17
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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
Steuerberatung 370 Grad
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Bei der unentgeltlichen Grundstücksübertragung, also durch Schenken des Grundstücks an die Kinder, können die Kinder oder das Kind, die Absetzung für Abnutzung (AfA) der Eltern fortführen.
Einkommensteuerrechtlich ist das meist ungünstig, da die AfA-Bemessungsgrundlage bei den Eltern niedriger ist als der heutige Gebäudewert und das AfA-Volumen häufig bereits aufgebraucht ist oder nur noch ein geringer Restwert vorhanden ist.
Um Steuern zu sparen ist es günstiger das Haus zu verkaufen um ein höhere AfA-Volumen (AfA Step-Up) und ein neues vollständiges AfA-Volumen zu generieren. Das Finanzgericht (FG) Münster musste jetzt einen Fall prüfen, in dem die Eltern in dem Kaufvertrag einen Kaufpreis vereinbart haben.
Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
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