Brandschutz: Reicht auch ein Flucht- und Rettungsweg? § 33 MBO
Автор: Brandschutz-Wissen
Загружено: 2020-10-20
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Die wichtigsten Fakten zum Thema Flucht-und Rettungswege in diesem Video.
§ 33 Musterbauordnung:
"Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein;"
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