Achtung E-Auto-Fahrer: Zu lange an der Ladesäule? Ab wann drohen Gebühren?
Автор: Fachanwalt Henning Hartmann - Verkehrsrecht
Загружено: 2025-06-20
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Rechtsanwalt Henning Hartmann erläutert, warum das Amtsgericht Karlsruhe entschieden hat, dass eine vertraglich vereinbarte Blockiergebühr nach vier Stunden an Ladesäulen zulässig ist.
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Blockieren von Ladesäulen für E-Autos. Darum geht es heute.
Hallo liebe Zuschauer, willkommen zurück auf meinem YouTube Kanal. Mein Name ist Henning Hartmann. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner in Oranienburg nördlich von Berlin. Wir kennen das alle. Vor den Ladesäulen für E-Autos stehen häufig Fahrzeuge relativ lang und behindern dann den Zugang für andere Fahrzeuge. Und da haben sich die Anbieter einfallen lassen, dass eine sogenannte Blockiergebühr erhoben wird.
Das ist also ein zivilrechtlicher Anspruch. Und die Frage, die hier das Amtsgericht Karlsruhe zu entscheiden hatte, ist, ob das überhaupt rechtmäßig ist.
Es wurde hier nach vier Stunden, die das Fahrzeug dort zum Laden stand, also nach vier Stunden stand das Fahrzeug immer noch da, wurde diese Gebühr erhoben und der in Anspruch genommene hat das Amtsgericht Karlsruhe im Zivilrecht wie gesagt zur Prüfung aufgefordert, ob diese Forderung berechtigt ist.
Die Antwort ist ja. Das Ganze läuft also so ab, dass in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ladevorgang derjenige sich verpflichtet, das Fahrzeug zu entfernen nach dem Ladevorgang, in der Regel werden hier vier Stunden vereinbart, und wenn er das Fahrzeug dann da nicht entfernt, sondern diesen Platz schlicht und ergreifend zum Parken benutzt, dann kann diese Blockiergebühr erhoben werden.
Das hat zumindest das Amtsgericht Karlsruhe so gesehen. Denn, so zur Begründung: Es gibt ein berechtigtes Interesse nicht nur für die Anbieter von Ladesäulen, sondern auch für die anderen Nutzer, dass diese schnell und umfangreich dann wieder zur Verfügung stehen. Das Aktenzeichen gebe ich Ihnen auch noch, wenn Sie es nachlesen möchten: Urteil vom 4.1.2024 6 C 184/23 wie gesagt, Amtsgericht Karlsruhe.
Wenn Sie weitere Vorschläge haben zu Themen, die in diesen Videos erörtert werden sollen, wie es in diesem Falle passiert ist, habe ich das aufgegriffen. Sie können mir ebenfalls gerne schreiben. Unterhalb dieses Videos in der Kommentarspalte. Ansonsten können Sie meinen Kanal abonnieren. Dann bleiben Sie zu den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht und Fahrerlaubnis rechtinformiert. Ich wünsche Ihnen einstweilen einen schönen Tag und bis zum nächsten Mal. Tschüss!“
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Blockiergebühren für E‑Autos
Das Amtsgericht Karlsruhe entschied, dass eine vertraglich vereinbarte Blockiergebühr an Ladesäulen nach vier Stunden rechtlich zulässig ist.
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