Grundlagenwissen Gemeinnützigkeit: Das Verfahren zur Erlangung der Gemeinnützigkeit
Автор: Vereins- und Stiftungszentrum e.V.
Загружено: 2025-10-09
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Die Gemeinnützigkeit als Steuerprivilegierung erlangen Vereine nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen und ein Antragsverfahren eingehalten wird.
Wie genau die Beantragung zu erfolgen hat und welche Zuständigkeiten hier eine Rolle spielen, erläutert Sandra Oechler, ihres Zeichens Steuerberaterin und zertifizierte Beraterin für Gemeinnützigkeit. Für das Vereins- und Stiftungszentrum beantwortet sie folgende Fragen:
00:00 Vorstellung
00:49 Muss die Gründung eines Vereins bzw. einer Organisation bereits vollzogen sein, um die Gemeinnützigkeit zu beantragen?
01:47 Braucht es einen gesonderten Beschluss zur Beantragung der Gemeinnützigkeit?
03:40 Muss ein formloser Antrag gestellt werden oder ist ein behördlicher Vordruck zu verwenden?
04:08 Welche Angaben müssen im Antrag gemacht werden? Welche Anlagen müssen beigefügt werden? Was wird vom Finanzamt geprüft?
06:42 Welches Finanzamt ist für das Verfahren zuständig?
09:04 Gibt es Fristen, die beachtet werden müssen?
09:33 Wer muss den Antrag unterzeichnen? Vertretungsregelungen zu beachten? Gelten spezielle Formvorgaben?
10:49 Kann das zuständige Finanzamt auch zum Zwecke der Beratung konsultiert werden? Sind Auskünfte des Finanzamtes auch verbindlich?
12:37 Welche Kosten sind mit der Beantragung verbunden?
12:42 Wie wird die Gemeinnützigkeit nach der Beantragung formell bescheinigt? Ab welchem Zeitpunkt wirkt die Steuerbegünstigung?
14:16 Was ist der Unterschied zwischen einem Feststellungsbescheid und einem Freistellungsbescheid?
Übrigens: Welche Voraussetzungen gelten, damit eine Organisation überhaupt gemeinnützig werden kann, veranschaulicht dieser Videobeitrag mit Sandra Oechler: Link einfügen
Welche gesetzlichen Anforderungen darüber hinaus an die Satzungen gemeinnütziger Organisationen gerichtet sind, behandelt dieser Videobeitrag mit Sandra Oechler: Link einfügen
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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