EU-Führerschein in einen deutschen Führerschen umschreiben lassen – Warum?
Автор: Fachanwalt Henning Hartmann - Verkehrsrecht
Загружено: 2020-09-16
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin zum Thema Umschreibung eines EU-Führerscheins. Kann ich meinen EU-Führerschein umtauschen in einen deutschen Führerschein?
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„EU-Führerschein und Umschreibung in einen deutschen Führerschein, das ist heute unser Thema.
Willkommen zurück liebe Zuschauer. Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Oranienburg bei Berlin.
Der ausländische EUFührerschein ist bekanntlich in Deutschland gültig. Mir wird aber häufig die Frage gestellt “Wie ist das eigentlich, wenn ich trotzdem einen deutschen Führerschein haben möchte? Kann ich den ausländischen EU Führerschein umschreiben lassen?” Antwort grundsätzlich ja. Das ist geregelt im Paragraph 30 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Wir haben es häufig dann mit der Weigerung der Behörden zu tun die Umschreibung vorzunehmen, insbesondere dann, wenn die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis an die MPU oder eine andere Form von Fahreignungsbegutachtung geknüpft wäre. In diesen Fällen müssen dann Rechtstreite geführt werden, muss beim Verwaltungsgericht geklagt werden auf Umschreibung. Das kann man mit Erfolg machen, da hat man eine sehr lange Verfahrensdauer und wenn sie jetzt sich denken “ja aber es gibt doch so ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht”. Das stimmt: vorläufiger Rechtsschutz. Dafür brauchen Sie ein Eilbedürfnis. Das Eilbedürfnis liegt in diesen Fällen aber schon deswegen nicht vor, weil sie mit der ausländischen EU-Fahrerlaubnis ja in Deutschland fahren dürfen.
Eine ganz wichtige Erkenntnis, deswegen werden sie nicht im Eilverfahren, aber grundsätzlich gibt es diesen Umschreibungsanspruch.
Wichtig ist aber zu wissen, dass mit einem legal im EU Ausland erworbenen Führerschein in Deutschland auch ohne Umschreibung gefahren werden darf.
In der Beschreibung finden Sie einen Link zu weiteren Detailinformationen rund um das Thema EU-Führerschein, den können Sie gerne nutzen, ansonsten können Sie gerne meinen Kanal abonnieren, dann bleiben sie kostenlos informiert auch zum Thema EU Führerschein und anderen Fragen aus dem Bereich Verkehrsrecht und Strafrecht. Vielen Dank fürs Zuschauen und bis zum nächsten Mal. Tschüss!“
Mehr Informationen zum Thema EU-Führerschein:
EU-Führerschein gültig: Umtausch in deutschen Führerschein möglich?
https://www.ra-hartmann.de/eu-fuehrer...
Bundesverwaltungsgericht: EU-Führerscheine sind anzuerkennen!
https://www.ra-hartmann.de/bundesverw...
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