IST DAS DAS AUS DER FORTBILDUNGSPFLICHT für Immobilienmakler?! Das müssen Sie wissen!
Автор: makler-wissen.de
Загружено: 2025-11-17
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Weiterbildungspflicht für Makler und Verwalter vor dem Aus – aber noch nicht endgültig
Das Bundeskabinett hat Anfang November 2025 einen entscheidenden Schritt zum Bürokratieabbau beschlossen. Im Rahmen des „Bürokratieentlastungsgesetzes V“ soll unter anderem die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO und der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) abgeschafft werden.Doch bevor jetzt alle Schulungsordner geschlossen werden: Ganz durch ist das Thema noch nicht.
Was bisher galt
Bislang müssen Makler und Verwalter innerhalb von drei Kalenderjahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung nachweisen. Ziel dieser Pflicht war es, die fachliche Qualität, Rechtssicherheit und den Verbraucherschutz in der Branche dauerhaft zu sichern. Die Kontrolle erfolgt über die Gewerbeämter oder die IHKs – meist in Form von Stichproben.
Was sich ändern soll
Mit dem neuen Gesetzesentwurf möchte die Bundesregierung diese Pflicht ersatzlos streichen.Begründet wird das mit dem Ziel, bürokratische Hürden abzubauen und Unternehmen zu entlasten. Künftig soll es mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung der Berufsträger geben: ABER - Makler und Verwalter tragen enorme Verantwortung: rechtliche, wirtschaftliche und oft auch emotionale. Wer mit Kunden über hohe Summen und rechtlich nicht unwichtige Aspekte spricht, muss wissen, was er tut – und das geht nur mit regelmäßiger fachlicher Weiterbildung. Ohne diese Pflicht droht die Branche, wieder zu einem Sammelbecken für Halbwissen zu werden.
Gerade in Zeiten komplexer Gesetzgebung, Energieeffizienzvorgaben und Haftungsrisiken wäre weniger Fortbildung das falsche Signal. Professionalität braucht Wissen – und Wissen braucht Pflege.
Solange der Bundestag den Entwurf nicht verabschiedet hat, gilt die Pflicht weiter. Und das ist auch gut so.
Also: Noch keine endgültige Entscheidung - Der Kabinettsbeschluss ist nur der erste Schritt im Gesetzgebungsverfahren.Bevor die Änderung in Kraft tritt, muss sie noch vom Bundestag beschlossen und anschließend vom Bundesrat gebilligt werden. Erst dann kann die Weiterbildungspflicht offiziell entfallen. Bis dahin gilt weiterhin das bestehende Recht – Makler und Verwalter müssen also nach wie vor ihre 20 Stunden Fortbildung pro Dreijahreszeitraum nachweisen.
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