Frau unter Regionalbahn eingeklemmt - Rüstwagen-Schiene im Einsatz in Bad Honnef am 27.11.25 + O-Ton
Автор: Einsatzfahrten und so
Загружено: 2025-12-08
Просмотров: 3943
Am 27.11.2025 um 8:32 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr FF zum Bahnhof Bad Honnef alarmiert, da eine Frau von einer, in Richtung Neuwied fahrenden, Regionalbahn 8 erfasst und unter dem vorderen Teil eingeklemmt wurde.
Sie wurde durch den Rettungsdienst RD und die FF erstversorgt und betreut. Für die Rettung wurde entschieden den Rüstwagen RW-Schiene der Berufsfeuerwehr BF Bonn hinzuzurufen.
Mithilfe von großen Hydraulikzylindern, welche unter dem tonnenschweren Zug platziert wurden, konnte dieser leicht angehoben und die Frau dadurch befreit werden.
Um möglichst schonend zum Rettungswagen RTW zu gelangen, wurden neben dem Bahnhofsgebäude Teile eines Zauns und Gebüschs mittels Motorsäge entfernt. Rund 1,5 Stunden nach Einsatzbeginn konnte die Schwerverletzte ins Krankenhaus transportiert werden.
Betroffene Personen, die sich zum Zeitpunkt des Geschehens im Zug oder auf dem Bahnsteig befanden, wurden durch Notfallseelsorger betreut.
Im Anschluss an den Einsatz stand das Psychosoziale Unterstützung PSU-Team des Rhein-Sieg-Kreises im Feuerwehrhaus Bad Honnef für Gespräche bereit, um das Erlebte und Gesehene zu verarbeiten.
Die Rückbaumaßnahmen der Feuerwehr und die Streckentrennung endeten gegen 11:00 Uhr.
Ein Busnotverkehr war eingerichtet.
Im Einsatz waren der A- und B-Dienst, der Löschzug Bad Honnef, der Einsatzleitwagen, der Tagesalarm, die Drohnengruppe der FF, das Hilfeleistungslöschfahrzeug 1, der RW der BF, der Ärztliche Leiter RD, das Notarzteinsatzfahrzeug Königswinter, die RTW 1, Rheinbach 3, vier Funkstreifenkraftwagen FuStKW ein Prüfkraftwagen, das Krimialkommissariat 11, zwei Funkstreifenwagen der Bundespolizei BPOL, zwei Unfallhilsfahrzeuge, mehrere Notfallseelsorger und Mitglieder des PSU-Teams.
Bei 2:39 ist zu hören, dass ein Polizist sagt, dass die Kamera weg muss und auf meine Frage "warum" mit "weil die Kamera jetzt weg muss" antwortet, was selbstverständlich nicht als Begründung für einen derartigen Eingriff ausreichend ist. Bei 1:43 ist zu sehen, dass der Fotograf des General Anzeigers GA von der selben Stelle zur gleichen Zeit Bilder gemacht hat.
Kurz zuvor hatter der Polizist mir bereits verboten von der westlichen Seite Bilder zu machen, wovon jedoch, wie bei 5:31 zu sehen, der GA ein Bild zur gleichen Zeit veröffentlichte.
Auf zahlreiche weitere Nachfrage begründete der Polizist, dass ich die Rettung der Person nicht filmen solle, die zu diesem Zeitpunkt jedoch noch vorbeitet wurde und ich sowieso nicht filmen wollte.
Bei 2:44 ist zu hören wie er feststellt, dass ich mich einer polizeilichen Anordnung widersetze, obwohl ich nicht den Bereich in dem zu einem späteren Zeitpunkt die Person gerettet wurde, filmte, sondern lediglich den Ersatzlokführer, was mit der vorgenannten Begründung natürlich nicht verboten war.
Dieses Verbot war rechtswidrig, da es unverhältnismäßig und nicht geeignet war, um das Dokumentieren der Rettung zu unterbinden.
Im weiteren Verlauf wollte er mir das gänzliche Dokumentieren des Einsatzes verbieten.
Obwohl der Fotograf des GA dauerhaft nicht am Dokumentieren gehindert wurde und wie bei 3:33 zu sehen selbst Passanten Bilder machten.
Darauf hin rief die Kommissarin vom Dienst KvD Frau Ohligschläger an, die mir mitteilte, dass sie den Kollegen erkläre, dass ich vor Ort sehr wohl Aufnahmen machen dürfe, insbesondere, wenn der GA dies auch dürfe.
Bei 3:45 ist dennoch zu hören, dass der Polizist sagt: Der Spaß nun wirklich vorbei". Da ich einen absperrenden FuStKW filmte...
In einem weiteren Telefonat teilte ich der KVDin auch dies mit.
Sie entgegnete, dass sie den Kollegen bescheid gesagt habe und ich mit der FF klären solle wo ich filmen dürfe.
Dies erklärte ich mit dem Sprecher der FF, der mir auch mitteilte, dass die Rettung bereits abgeschlossen sei.
Als ich wieder auf die Brücke gehen wollte, um zu Filmen wurde mir dies von dem Polizisten abermals untersagt.
In einem weiteren Telefonat teilte ich auch dies der KvDin mit, die erneut mitteilte bescheid gesagt zu haben.
Zeitgleich fotografierte der Fotograf des GA hinter einem rückwärtsfahrenden RTW und wurde daran nicht gehindert, wie bei 3:49 dokumentiert.
Als ich erneut auf die Brücke ging sprach der Polizist mir einen Platzverweis für den Bereich aus. Als ich zum Pressesprecher der FF vor das Bahnhofsgebäude, wo sich auch der Fotograf des GA aufhielt, gehen wollte, wurde ich von einer FuStKW-Besatzung gestoppt, die behaupteten, dass ich auf der Brücke bleiben sollte und sich in dem Bereich vor dem Bahnhof kein Journalist befindet. Das Gegenteil dokumentierte ich bei 4:00.
Erst nach einem weiteren Gespräch mit der KvDin wurde mir gewährt zu dem Pressesprecher der FF zu gehen. Zudem wurde die Rechtwidrigkeit des Platzverweises festgestellt.
Die Leiterin der Pressestelle der Polizei Bonn sagte zu das Fehlverhalten anszusprechen.
Die Pressesprecherin der Bundespolizei bat darum nicht über den Suizidversuch zu berichten.
Wie bei 5:22 zu sehen berichtet der GA dennoch drüber, was ich mitteilte.
Доступные форматы для скачивания:
Скачать видео mp4
-
Информация по загрузке: