An die Inhaber eines kleinen Waffenschein. Hausdurchsuchungen drohen!
Автор: Schorsch
Загружено: 2024-09-15
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@vdbverband @BZL1997#sicherheitspaket #messerverbot #solingen #waffenträger #selbstverteidigung
Folgender Absatz 6 wird angefügt:
(6)„ Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Personen, denen eine Erlaubnis
nach diesem Gesetz erteilt worden ist, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Eignung besitzen,
kann die zuständige Behörde für die Dauer der Prüfung von Rücknahme oder Widerruf Erlaubnisur-
kunden sowie Waffen oder Munition sofort vorläufig sicherstellen, soweit tatsächliche Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass durch den weiteren Umgang mit Waffen oder Munition eine Gefährdung bedeu-
tender Rechtsgüter droht. Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen Behörde berechtigt,
die Wohnung der betroffenen Person zu betreten und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder
Munition zu durchsuchen; Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch
durch die zuständige Behörde angeordnet werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung
(Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Widerspruch und Anfechtungsklage haben
keine aufschiebende Wirkung.“
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