Muss man eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung akzeptieren?
Автор: sogehtrecht
Загружено: 12 сент. 2022 г.
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Das Anpassungsrecht des Vermieters setzt eine inhaltlich korrekte Abrechnung voraus. Eine lediglich formell ordnungsgemäße Abrechnung reicht entgegen der früheren Rechtsprechung des BGH nicht mehr aus. Dies bedeutet, dass die Abrechnung nicht nur keine grundsätzlichen strukturellen (formellen) Fehler aufweisen darf, z. B.
falscher Abrechnungszeitraum,
Unverständlichkeit,
fehlende Nachvollziehbarkeit.
Die Abrechnung darf nach der neueren Rechtsprechung auch keine inhaltlichen (materiellen) Fehler haben, z. B.
Rechenfehler,
unzulässiger Ansatz oder unzutreffende Höhe einzelner Betriebskostenpositionen,
falscher Umlageschlüssel.
Eine Anpassung der Vorauszahlungen durch den Vermieter nach § 560 Abs. 4 BGB setzt nicht voraus, dass die vorangegangene Abrechnung zu einer Nachforderung des Vermieters geführt hat. Bei einer verspäteten Nachforderung sieht das Gesetz über den Nachforderungsausschluss hinaus keine Sanktion für die verspätete Abrechnung vor. Auch eine verspätete Abrechnung liefert einen schlüssigen Anhaltspunkt für die zukünftige Entwicklung der Kosten. Eine Anpassung der Vorauszahlungen ist daher auch nach verspäteter Abrechnung zulässig.#Betriebskosten #Nebenkosten #Betriebskostenabrechnung #Nebenkostenabrechnung #MietrechtRichtigVermieter #Meter #Mietvertrag #Anwalt #rechtsanwalt

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