Darf ich eine Domain blockieren? – Die wenig bekannten Gefahren der Domainregistrierung
Автор: Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai
Загружено: 2020-01-11
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📞 0571 / 951 947 58 In diesem Video soll es weder um „Cybersquatting“, noch um „Domaingrabbing“ gehen. Ihr wollt Euch eine einzelne Domain sichern, deren Einsatzbereich Ihr bei der Registrierung noch nicht so genau kennt. Ihr nutzt die Domain also für einen bestimmten Zeitraum nicht aktiv.
Hier gibt es zwei Konstellationen:
1. Es gibt schon eine Marke oder eine Firma, die den Namen der Domain trägt: dies ist riskant und wir empfehlen generell davon Abstand zu nehmen, selbst wenn man die Domain nicht geschäftlich nutzt.
2. Den Domainnamen gibt es bei der Registrierung noch nicht als Marke oder als bekannte Firma. Es droht allerdings die Inanspruchnahme durch einen Namensträger oder eine (dem Domainblockierer unbekannte) Firma, der/die so heißt, wie der Domainname. Gerade in dieser Kostellation stellen sich spannende Fragen. Denn man darf zwar grundsätzlich eine Domain blockieren?
Grundsätzlich darf man sich freilich eine Domain registrieren und diese damit blockieren. Allerdings gibt es einige wichtige Ausnahmen, in denen eine Inanspruchnahme (etwa in Form einer Abmahnung) droht.
Die eigentliche Gefahr droht einem Domainblockierer (der keinen Content auf der Seite hat) durch das Namensrecht (§12 BGB). Firmen und Namensträger können auch dann gegen einen Domainblockierer vorgehen, wenn dieser die Domain gar nicht geschäftlich nutzt. Denn § 12 BGB setzt im Gegensatz zu den Vorschriften aus dem UWG und dem MarkenG keine geschäftliche Nutzung voraus.
Wie kann man das Risiko einer Inanspruchnahme minimieren, wenn man selbst kein Namensrecht hat? Nun, ganz einfach, indem man die Domain nur sehr kurz blockiert oder sich sich Rechte an dem Domainnamen verschafft. Dies gelingt auf die Schnelle etwa, indem man den Domainnamen aktiv im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens nutzt, um sodann im Hinblick auf die Rechte an dem Domainnamen auf Unternehmenskennzeichenrechte aus § 5 MarkenG verweisen zu können.
Artikel zum Thema Domain-Blockade: https://rechtsanwaltskanzlei-warai.de...
Artikel zum Thema Domain Abmahnung: https://rechtsanwaltskanzlei-warai.de...
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