Probleme beim Yacht- und Bootskauf: wenn Verkäufer Mängel am Boot verschweigen
Автор: Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai
Загружено: 2020-02-12
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📞 0571 / 951 947 58 Nachdem Ihr ein Boot oder ein Schiff gekauft habt, müsst Ihr feststellen, dass Euch der Bootsverkäufer oder Schiffshändler „abgezockt“ hat. Das erworbene Wasserfahrzeug weist einen Schaden oder Mangel auf, der offenkundig schon bei Übergabe des Bootes bestand und von dem der Verkäufer gewusst haben muss. Mängel wie Motorprobleme, Undichtigkeiten, fehlende Ausstattung, Defekte an der Lenkung, Frost- oder Unfallschäden und Ölverlust werden von Boots- und Schiffsverkäufern gelegentlich verschwiegen. Sowohl der Kauf, als auch die Rechtslage der Mängelhaftung weist beim Boots- oder Schiffserwerb einige Besonderheiten auf. Oftmals können die Wasserfahrzeuge am Liegeplatz vor dem Kauf gar nicht umfassend auf Mängel untersucht werden oder eine Probefahrt bleibt aufgrund der Wetterverhältnisse verwehrt. Motorboote, Segelschiffe und Yachten werden auch zunehmend über ebay-keinanzeigen oder Zeitungsanzeige im Fernabsatz veräußert, wobei die Bilder der Verkaufsobjekte manipuliert werden, um ein Kaufinteresse zu erwecken.
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