§-6b-Rücklage: Betriebliche Immobilien STEUERFREI verkaufen? | Steuerberater Christoph Juhn
Автор: Prof. Dr. Christoph Juhn [Steuerberater]
Загружено: 3 июн. 2020 г.
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Wenn Sie aus dem Betriebsvermögen heraus eine Immobilie verkaufen, müssen Sie den Veräußerungsgewinn grundsätzlich komplett versteuern. Über eine Rücklage nach § 6b EStG, können Sie jedoch den Gewinn steuerfrei vereinnahmen, wenn Sie innerhalb von 4 Jahren ein Ersatzwirtschaftsgut, also eine neue Immobilie erwerben. Christoph Juhn erklärt in diesem Video wie durch die sogenannte 6b Rücklage die Steuern vermieden werden können.
Wenn ohne die Anwendung dieses Paragraphen das Objekt verkauft wird, fallen 50% Steuern an.
Der Mandant kann sich jedoch für den Veräußerungsgewinn eine Rücklage bilden und sich für diesen Betrag ein neues Objekt kaufen. Dies ist dann steuerneutral, aber das neue Objekt kann nicht mehr komplett abgeschrieben werden.
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Steuerberater Christoph Juhn
Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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