Deckungsgrundsatz ZVG | Zwangsvollstreckung
Автор: juradelight
Загружено: 2021-10-10
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Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks beginnt mit der Beschlagnahme (§§ 20, 148 ZVG). Diese begründet ein Veräußerungsverbot, um die Zwangsvollstreckung nicht zu gefährden. Bei der Versteigerung sind geringstes Gebot Bargebot zu unterscheiden. Vorgehende Rechte bleiben bestehen, nachgehende Rechte erlöschen (§ 52 ZVG). Deshalb kommt dem Ablösungsrecht des nachrangigen Hypothekars eine wichtige Bedeutung zu, wie der Dreihypothekenfall zeigt...
Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit.
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