Wissenswertes zum Notvorstand im Verein
Автор: Vereins- und Stiftungszentrum e.V.
Загружено: 18 дек. 2023 г.
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Der eingetragene Verein ist im Rechtssinne eine juristische Person und besitzt somit eine eigene Rechtspersönlichkeit. Um im Rechtsverkehr Handlungen zu vollziehen, bedarf es eines gesetzlichen Vertreters. Dieser Vertreter ist gemäß der vereinsrechtlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Falle des Vereines der Vorstand.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Das heißt, dass er insbesondere auch alle rechtlichen Erklärungen für den Verein abgibt. Das Amt eines Vorstandes kann aus vielerlei Gründen enden. Ob durch Zeitablauf, Abbestellung oder Rücktritt: Hat der Verein einen unvollständig besetzten Vorstand, so ist er im schlimmsten Fall handlungsunfähig.
In diesen Fällen sieht das Vereinsrecht die Möglichkeit der Bestellung eines Notvorstandes durch das Amtsgericht vor, um die wichtigsten Angelegenheiten schnell klären und den Verein idealerweise schnellstmöglich wieder handlungsfähig machen zu können.
Jurist und Vereinspraktiker Stefan Wagner beleuchtet das Thema Notvorstand im Verein überblickshaft anhand folgender Fragestellungen:
Was ist unter einem Notvorstand zu verstehen? In welchen Fällen muss ein solcher bestellt werden?
Nach welchem Verfahren erfolgt die Bestellung eines Notvorstandes? Was regelt das Vereinsrecht?
Welches Amtsgericht ist zuständig und was muss bei der Beantragung beachtet werden (Wer, Was, Wann)?
Kann ein Antrag auf Bestellung eines Notvorstandes auch seitens des Gerichts abgelehnt werden? In welchen Fällen kann das passieren?
Kann die Satzung abweichende Regelungen zur Bestellung des Notvorstandes vorsehen?
Welche Rechte und Pflichten hat der Notvorstand? Gibt es hier unter Umständen Beschränkungen?
Welche Aufgaben übernimmt ein Notvorstand üblicherweise während seiner Amtszeit?
Wer wird üblicherweise zum Notvorstand bestellt? Kann dies auch ein Vereinsmitglied sein? bzw. hat der Verein Einfluss auf die Personenauswahl?
Muss dem Notvorstand eine Vergütung gewährt werden? Wenn ja, in welcher Höhe bewegt sich eine solche?
Wie lang ist ein Notvorstand üblicherweise im Amt?
Welche Folgen können eintreten, wenn kein Notvorstand bestellt wird?
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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