Erbschleicher-Opfer Tipps
Автор: Kester-Haeusler-Stiftung
Загружено: 2021-04-01
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Die Erbschleicherei ist ein Phänomen, das in Deutschland immer stärker zunimmt. Der Interviewpartner „Prof. Dr. Thieler“ befasst sich in dem Forschungsinstitut der Kester-Haeusler-Stiftung über Erbschleicher seit Jahrzehnten mit diesem Gebiet. Er stellt eine erhebliche Zunahme an Erbschleicherfällen fest. Insbesondere stellt er fest, dass die Dreistigkeit der Erbschleicher immer stärker geworden ist. Die Masche ist an sich immer die gleiche. Die Nachbarn, die gerne ein Haus haben wollen, die Angehörigen, die gerne an die Erbschaft wollen oder völlig Fremde, aber auch Berufsgruppen, wobei keine Berufsgruppe besonders bezeichnet für Erbschleicher ist, versuchen sich an alte Leute heranzuschleichen, das Vertrauen zu bekommen, um an das Erbe ranzukommen. Die Erbschleicheropfer sind meistens völlig fassungslos und fühlen sich hilflos. Die deutsche Justiz lässt sie völlig alleine. Es gibt keinen Straftatbestand im Gegensatz zu anderen Ländern der Erbschleicherei. Die Erbschleicherei ist straffrei. Die Tricks sind vielfältig. Meistens arbeiten die Erbschleicher auch mit Ärzten zusammen, die das entsprechende Gutachten erstellen. Die Isolierung der alten Menschen ist verehrend. Die Motivation der Erbschleicher ist vielfältig. Mal ist es eine junge Frau, die sich an einen älteren Mann heranmacht, um ihn dann um das Vermögen zu bringen, mal sind es die eigenen Familienangehörigen, die den Familienangehörigen zu sich nehmen, um ihn „auszurauben“. Mal sind es Nachbarn, die gerne das Haus kaufen wollen, bzw. es billig oder sogar geschenkt haben wollen, mal sind es Pflegepersonen. Es ist fast immer die Ausnutzung der Einsamkeit und der Gutgläubigkeit alter Menschen. Man geht als Erbschleicher nach dem System vor, je öfter und je mehr man auf den alten Menschen einredet und ihm erklärt, dass seine Angehörigen alle nur etwas Schlechtes wollen, desto schneller kommt man an die Erbschaft. Die Errichtung eines neuen Testaments geht dann relativ einfach. Entweder erfolgt dies handschriftlich ohne Beisein dritter Personen oder der alte Mensch wird zum Notar gezogen, um ein Testament zu errichten.
Weitere Informationen finden Sie auf https://www.rechtsanwalt-thieler.de und http://www.kester-haeusler-stiftung.de.
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