Gemeinschaftlicher Jagdbezirk – was ist das eigentlich?
Автор: Huntorial – Dein Jagd-Repetitorium
Загружено: 2025-04-02
Просмотров: 2067
Ganz simpel: Alle Flächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden gemeinsam den gemeinschaftlichen Jagdbezirk. 💡
Wichtig dabei:
📍 Die Flächen müssen zusammenhängen – es reicht, wenn sie sich an einem Punkt berühren.
📍 Gibt’s mehrere getrennte Flächen, braucht jeder Teil die gesetzliche Mindestgröße, sonst ist es kein Jagdbezirk.
Und wie groß muss so ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk sein? 📏
Laut Bundesjagdgesetz: mind. 150 Hektar – und zwar unabhängig davon, wie die Fläche genutzt wird.
Aber Achtung: Bundesländer können abweichen!
🔸 Manche verlangen mehr als 150 ha
🔸 Manche zählen befriedete Bezirke nicht mit
🔸 Andere sagen: Befriedete Flächen zählen, aber danach müssen noch mind. 100 oder 75 ha übrig sein
👉 Wie sind die Regelungen in deinem Bundesland? Weißt du, ob deine Gemeinde einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk hat? Schreib’s in die Kommentare! 👇
Besuche uns auf huntorial.de
#Huntorial #Jagdwissen #Jagdrecht #GemeinschaftlicherJagdbezirk #Jagd #Waidgerechtigkeit
Доступные форматы для скачивания:
Скачать видео mp4
-
Информация по загрузке: