Anzahlungen im Anlagevermögen richtig buchen - so geht's! 💼📊
Автор: Wissen für Steuer-Azubis leicht gemacht
Загружено: 2025-03-29
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In diesem Video zeige ich dir, wie du Anzahlungen im Anlagevermögen richtig buchst. 📊
1. Buchung der Anzahlung
2. Verbuchung der Vorsteuer
3. Umbuchung bei Eingang der Schlussrechnung
Wann darf Vorsteuer verrechnet werden?
Vorsteuer kann nur geltend gemacht werden, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegt. Vorsteuer aus Anzahlungen darf bereits bei Erhalt der Anzahlungsrechnung geltend gemacht werden. Die Umbuchung der Vorsteuer erfolgt spätestens bei Eingang der Schlussrechnung oder Lieferung des Wirtschaftsgutes.
Wichtige Hinweise:
Die Trennung der Vorsteuer (Anzahlungen vs. Schlussrechnung) sorgt für klare Dokumentation.
Direkte Buchung ist nur sinnvoll, wenn die endgültige Rechnung vorliegt und die Vorsteuerquelle eindeutig nachvollziehbar ist.
Bei größeren/mehreren Investitionen ist eine saubere Trennung der Buchungen zu empfehlen.
Viel Spaß beim Schauen! 🎥"
PS: Wenn du Themen hast, die dich besonders interessieren oder die du gerne in zukünftigen Videos behandelt haben möchtest, lass es mich in den Kommentaren wissen! 📩💬
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Disclaimer: Ersetzt keine Steuerberatung!
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