Wie Gerichtsgutachter Familien zerstören
Автор: M. Molli
Загружено: 2015-11-06
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04.11.15
Nico S. und seine Mutter Eileen wurden Opfer eines gerichtlichen Familiengutachtens. Nico kam in ein Heim und sollte nach dem Willen der Gutachterin nie wieder zur Mutter zurück.
"Das war ja eigentlich eine Entführung", erinnert sich Nico. "Meine Mutter wusste ja gar nichts. Sie haben mich um acht aus der Schule rausgeholt und es ihr erst um zwölf gesagt." Eileen S., seine Mutter, ist noch immer fassungslos, wenn sie sich daran erinnert. "Das war für mich unbegreiflich, dass sie diese Macht ausüben können und dass das auch noch vor Gericht anerkannt wird."
Gerichtsgutachten richten immer wieder großen Schaden an. Auch finanziell kommen sie den Betroffenen teuer zu stehen. Bis zu 15.000 Euro können sie kosten. Dabei sind sie oft das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Das bestätigt auch die Psychotherapeutin und Rechtspsychologin Andrea Jacob: " Ich habe noch nicht ein einziges Gutachten vorliegen gehabt, das wirklich allen fachlichen Anforderungen entsprochen hätte." Dem kann der Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker nur zustimmen: "Es ist Narrenfreiheit. Sie können heutzutage als Sachverständiger völlig enthemmt Geld verdienen, wenn sie gut mit dem Richter auskommen oder mit dem Jugendamt. Es ist kein Hindernis, Tausende und Abertausende Euro jedes Jahr und auch jeden Monat zu verdienen."
Das Unheil von Nico begann mit der Trennung der Eltern. Der damals Achtjährige litt extrem darunter, verhielt sich anders als zuvor. Die junge Mutter holte sich psychologischen Rat. Während der Behandlung von Nico entstand der Verdacht, es hätte sexuelle Übergriffe der Mutter gegeben. Ohne ihr Wissen wurde Nico von der Schule weg in ein Heim gebracht. Für die ersten Wochen gab es eine totale Kontaktsperre. Nico wurde erzählt, die Mutter sei schwer krank. Das machte die Situation für den Jungen besonders furchtbar: " Da hat man ja auch Sorgen, dass irgendwas bei Mama passiert, dass sie vielleicht, wenn sie so krank ist, auch sterben könnte."
Eine vom Gericht bestellte Gutachterin sollte entscheiden, wo Nico leben soll. Nach einem anderthalbstündigen Gespräch mit der Mutter ließ sie in ihrem Gutachten zwar den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs fallen. Dafür unterstellte sie der Mutter eine psychische Erkrankung. Ihre Fähigkeit, für Nico zu sorgen, schätzt sie deshalb als maßgeblich eingeschränkt ein. Sie empfiehlt, Nico dauerhaft fremdunterzubringen. Der Achtjährige sollte also nicht zur Mutter zurück, sondern im Heim bleiben. Für Eileen S. ist das nicht nachvollziehbar. "Ich habe die Welt nicht mehr verstanden, dass es so was überhaupt gibt. Solche Sachen zu äußern, da muss man doch jahrelang in Behandlung sein, damit so was überhaupt diagnostiziert werden kann."
Weil sie ihren Sohn so schnell wie möglich zurückhaben wollte, ließ sie sich von der Rechtspsychologin und Therapeutin Andrea Jacob noch einmal begutachten. Die neue Gutachterin analysierte auch das Gerichtsgutachten, das für Mutter und Sohn so verheerende Folgen hatte - und kam zu einem vernichtenden Schluss: "Das Gerichtsgutachten von Eileen S. ist völlig unverwertbar. Sämtliche Richtlinien für Gutachten werden hier mit Füßen getreten, werden gar nicht angewandt. Es ist einfach irgendwas zusammengeschrieben worden, was Dritte erzählt haben, ohne eigene wirklich haltbare Untersuchungen vorzunehmen."
An die Rechtspsychologin wenden sich betroffene Familien aus ganz Deutschland. Insgesamt hat sie fast 1.000 Expertisen zu Familienrechtsgutachten verfasst. Das erschreckende Ergebnis: Nahezu bei allen hat sie Mängel festgestellt, die zu massiven Eingriffen in das Leben der Familien geführt haben.
Da konstatierte etwa ein Gutachter einem Vater nach lediglich telefonischem Kontakt eine mit hoher Sicherheit vorhandene psychische Erkrankung. Die Folge: Der Vater darf seine Kinder nur im begleiteten Umgang sehen.
Ein anderes Gutachten, das von einer Sozialpädagogin erstellt wurde, führte dazu, dass Eltern trotz ihrer bedeutsamen Bindungsbeziehung ihre vier Kinder entzogen wurden.
Wie aber können solche Gutachten zustande kommen? Rechtspsychologin Andrea Jacob erklärt die Rahmenbedingungen: "Nach der derzeitigen Rechtslage darf jeder ein Gutachten schreiben, den der Richter bestellt. Ob er es kann, ist eine andere Frage. Wenn der Richter sagt: 'Der kann das gut, den ich halte für kompetent', dann darf er Gutachten erstellen. Das ist haarsträubend, insbesondere wenn es um Kinder geht."
Quelle
http://www.daserste.de/information/wi...
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