95 Der digitale Zwang: Warum Ihr Steuerberater nur noch über ELSTER kommunizieren darf (§ 87a AO)
Автор: Eckhard Manke
Загружено: 2025-12-12
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Die Kommunikation mit dem #Finanzamt wird für beratende Berufe radikal vereinfacht – und zugleich eingeschränkt. Kern der Änderung in § 87a Abs. 1 S. 2 AO ist eine neue Pflicht: Steuer- und Rechtsberater müssen für den Austausch mit der Finanzverwaltung ab sofort ausschließlich den offiziellen Digitalkanal #ELSTER/#ERiC nutzen. Überraschend daran ist, dass etablierte und sichere Kommunikationswege wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (#beA) oder das Steuerberaterpostfach (#beSt) für die Kommunikation in Steuersachen explizit ausgeschlossen werden. Dahinter steckt ein klares Motiv: Die Zentralisierung der Kommunikation in einem einzigen, staatlich kontrollierten Datenkanal (ELSTER) optimiert die automatisierten Verarbeitungs- und Analysefähigkeiten der Finanzverwaltung, selbst wenn dies zu Lasten etablierter berufsrechtlicher Standards geht. In der Praxis bedeutet dies eine erhebliche Umstellung. Der Kanzlei-Posteingang muss auf das ELSTER-Postfach umgeroutet und die Fristenkontrolle angepasst werden. Zudem müssen Kanzleien ihr #Dokumentenmanagement umstellen, da alle Unterlagen in ELSTER-kompatiblen Formaten vorliegen müssen – etablierte Gerichtsformate wie #XJustiz sind hierfür nicht ausreichend. Berater müssen ihre Mandanten proaktiv darüber aufklären, dass dieser Kanal nun der einzig verbindliche ist, um Missverständnisse und Fristversäumnisse zu vermeiden. Diese Regelung ist ab dem 06.12.2024 in Kraft. #NotebookLM
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